Ist Flasher als Blinker am Velo gesetzlich zulässig (Schweiz)?
Ja, Flasher entspricht den Bestimmungen des Artikel 216 VTS. Denn dieser besagt, dass Richtungsblinker zulässig sind, und dass sie paarweise symmetrisch angebracht sein müssen. Zudem müssen sie klar als Richtungsblinker erkennbar sein und dürfen nicht blenden.
Muss ich ein Handzeichen geben?
Nein, Flasher ist ein Richtungsanzeiger und ersetzt daher das Zeichen mit dem Arm. Laut Art 28 VRV musst Du am Fahrrad alle Richtungsänderungen ankündigen, auch Rechtsabbiegen oder Überholen. Diese Reihenfolge ist zu beachten:
- Primär sind Richtungsanzeiger wie Flasher zu benützen. In diesem Fall musst Du kein Armzeichen geben.
- Sind keine Richtungsanzeiger vorhanden oder nicht wirksam (z.B. Lenker-Blinker am E-Scooter; Blinker am Fahrrad, die zu nahe beieinander oder zu tief liegen), musst Du ein Zeichen mit dem Arm geben.
- Wichtig: Ist das Armzeichen nicht möglich (etwa wegen Instabilität, gefährlicher Fahrbahn etc), musst Du kein Zeichen geben, aber besonders vorsichtig abschwenken.





