Ist Flasher als Blinker fürs Fahrrad StVO-konform (Österreich)?
Flasher am Fahrrad nutzen
Ja, Du kannst Flasher in Österreich problemlos im Straßenverkehr nutzen. Dadurch bist Du optimal sichtbar und stabil unterwegs.
Denn keine Regel in der StVO verbietet, dass Du Dich sichtbar machst. Beachte aber, dass Du streng genommen trotzdem während des gesamten Abbiegevorgangs ein Handzeichen geben musst — auch wenn dadurch Deine Sturzgefahr steigt.
Flasher am E-Scooter verwenden
Ja, Du kannst Flasher als Blinker am E-Scooter verwenden. Das ist auch immens wichtig, denn die Blinker am Scooter, die ab 1. Mai gesetzlich vorgeschrieben sind, werden beim Fahren leicht verdeckt.
Achtung: Wenn Du Flasher als Blinker nutzt, musst Du trotzdem gemäß § 68a StVO Blinker am E-Scooter montieren.
Weitere Informationen zur StVO-Novelle und Blinkerpflicht am E-Scooter: E-Scooter mit Blinker — StVO-Novelle





