
Deshalb ist Beleuchtung zu Fuß unverzichtbar
26. Januar 2025
Für Fußgänger besteht keine Pflicht, aktive Beleuchtung oder Reflektoren zu tragen. Praktisch alle anderen Verkhersteilnehmer sind aber gesetzlich verpflichtet, sich bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen passend sichtbar zu machen. Das macht auch Sinn, denn Regeln für Reflektoren bzw Beleuchtung an Fahrrädern, LKW und das Standlicht bei PKW schützen nicht nur andere, sondern auch die Fahrzeuge selbst.
Welche Konsequenzen hat es also für Fußgänger, wenn sie nicht sichtbar sind?
3x höhere Unfallgefahr für Fußgänger bei Dunkelheit
Die Winterzeit ist laut dem Statistischen Bundesamt die gefährlichste Zeit für Fußgänger. Allein in Österreich wurden 2024 fast 1000 Menschen bei Dunkelheit zu Fuß verletzt oder getötet. Besonders bemerkenswert: ein Drittel der Unfälle ereignete sich auf Zebrastreifen - im Dezember sogar die Hälfte.
Im Detail ist das Unfallrisiko für Fußgänger im Dunkeln zwei bis dreimal so hoch wie tagsüber. Die schlechtere Sichtbarkeit beginnt bereits in der Dämmerung und bei schlechter Witterung.
Besonders effektiv ist Beleuchtung an den Gliedmaßen (Arme, Beine), auf Brusthöhe und möglichst weit außen am Körper, da sie dort von Autofahrern auch tatsächlich aus jeder Richtung gesehen werden kann.
Eigene Sichtbarkeit wird oft überschätzt
Experten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) betonen besonders, dass Fußgänger (und im Übrigen auch Radfahrer) oft überschätzen, wie gut sie für Autofahrer sichtbar sind.
Um das eigene Bewusstsein zu schulen, solltest man beim Autofahren oder Spazieren einmal aktiv darauf achten, wie gut andere Fußgänger wahrgenommen werden. Dieser aktive Blick auf andere zeigt einem selbst, wie schlecht die eigene Sichtbarkeit ist. Tendenziell fallen bei so einem Sichtexperiment zuerst Menschen mit aktiver Beleuchtung auf, dann reflektierende Kleidung. Auch das Bewusstsein für die Auswirkung von dunkler Kleidung kann so gestärkt werden.
Auch Rollstuhlfahrer betroffen
Das Problem schlechter Sichtbarkeit betrifft übrigens nicht nur Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Erst vor Kurzem hat ein Fall aus Österreich deutlich gemacht, dass auch Menschen im Rollstuhl betroffen sind. In dem Sachverhalt wurde eine Person im Rollstuhl am Heimweg vom Bahnhof am Straßenrand von einem Transporterwagen angestoßen.
Der Fahrzeuglenker brachte ins Spiel, dass der Rollstuhlnutzer nicht früh genug sichtbar war, um darauf zu reagieren. In diesem Fall bestätigte das Gericht, dass auch Rollstuhlfahrer keine Verpflichtung zur Sichtbarmachung haben. Die Gefahr für die eigene Gesundheit ist allerdings trotzdem offensichtlich.

Muss ich mich zu Fuß beleuchten?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, sich beim Spazieren, Laufen gehen, Gassi gehen oder im Rollstuhl sichtbar zu machen. Tendenziell haben Autofahrer die rechtliche Verantwortung, sich den Sichtbarkeitsverhältnissen entsprechend zu verhalten.
Die Gesetze versuchen damit, Fußgänger zu schützen. Allerdings bleibt am Ende immer die Überlegung, ob man nicht auch ohne rechtliche Verpflichtung etwas zur eigenen Sicherheit betragen kann. Letztlich ist jeder verhinderte Unfall Gold wert.









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