Flasher: als Blinker am Fahrrad erlaubt?

zuletzt bearbeitet: 18.05.2026

Ja, Flasher ist als Blinker am Fahrrad in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt. Ebenso kannst Du Flasher als Blinker am E-Scooter nutzen — mit besonderen Ausnahmen!

Die Details nach Land sortiert findest Du hier:

Die Bestimmungen für Blinker für E-Scooter in Österreich werden aktuell überarbeitet! Aktuelle Informationen findest Du hier: E-Scooter mit Blinker – in Österreich Pflicht

Das gilt in Österreich

Die gesetzlichen Regelungen fürs Fahrradfahren in Österreich betreffen zwei Bereiche: einerseits die Frage, welche Ausstattung genutzt werden muss, andererseits welche Verhaltensregeln auf der Straße gelten. Die Fahrradverordnung legt die Ausstattung von Fahrrädern fest, die StVO enthält Informationen zur Ausstattung von E-Scootern. Außerdem stehen in der StVO die Regeln, die Fahrradfahrer befolgen müssen. Nutzer:innen von E-Scootern, auch E-Kleinroller oder E-Tretroller, unterliegenden denselben Verhaltensregeln wie Radfahrer.

Ist Flasher in Deutschland als Fahrradblinker zugelassen?

Die Antwort hierzu hat zwei Teile:

  1. Ist Flasher als Fahrradblinker nach der StVZO zugelassen; und
  2. Ersetzt Flasher das Handzeichen gemäß StVO?

Außerdem gibt es die eKFV, die besondere Bestimmungen für E-Scooter enthält. Kurz: Flasher benötigt keine StVZO-Zulassung; Flasher ersetzt das Handzeichen am Fahrrad und E-Bike vollständig; Flasher kann am E-Scooter zusätzlich genutzt werden.

Das darfst du in der Schweiz

In der Schweiz gibt es einerseits die Verordnung über Technische Ausrüstung von Straßenfahrzeugen (VTS), welche die Ausrüstung von Fahrrädern betrifft und andererseits dieVerkehrsregelnverordnung(VRV) mit Bestimmungen über die Straßenverkehrsregeln.

Ja, Flasher ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz als Blinker erlaubt

Flasher darf in Österreich genutzt werden. Wenn man abbiegt, aktiviert man einfach den Blinker von Flasher und nutzt dann Flasher für das Handzeichen. Beachte die erhöhte Sturzgefahr, wenn du die Hand beim Handzeichen vom Lenker nimmst.

In Deutschland darf Flasher gemäß StVZO am Fahrrad und am E-Scooter genutzt werden. Aktiviere vor dem Abbiegen Flasher, um das Abbiegen mit einem deutlich erkennbaren Zeichen anzukündigen. Die 360°-Beleuchtung hilft, dass du vom Folgeverkehr und vom Gegenverkehr gleichmaßen gesehen wirst. Auf dem Fahrrad musst du die Hand nicht vom Lenker nehmen, sondern kannst einfach Flasher die Arbeit für dich machen lassen.

Achte beim E-Scooter besonders auf die Stabilität beim Abbiegen, wenn du die Hand für das Handzeichen vom Lenker nimmst.

Nutze Flasher in der Schweiz als verlässlichen und sichtbaren Richtungsanzeiger. Schwenke den Arm nach außen, um den Blinker zu aktivieren und die Abbiegerichtung anzuzeigen.