Ist der Flasher-Blinker StVO-konform und zulässig (Deutschland)?
Braucht Flasher eine Zulassung im Straßenverkehr?
Nein, denn die StVZO kommt bei uns nicht zur Anwendung. Sie regelt nur Beleuchtung, die direkt am Fahrzeug montiert wird.
Ersetzt Flasher das Handzeichen laut StVO?
Ja, in Deutschland ersetzt der Blinker das Handzeichen. Denn § 9 Abs 1 StVO verlangt nur, dass ein Wechsel der Fahrtrichtung deutlich und rechtzeitig angezeigt wird. Wie man das anzeigt, also mittels Handzeichen, Ellbogenzeichen oder eben unserer Smarten Blinker, ist egal.
Achtung: Am E-Scooter (E-Kleinroller) ist es gemäß eKFV etwas anderes. Hier musst Du zusätzlich zum Blinker trotzdem ein Handzeichen geben.





