Das neue Jahr hält ein paar wichtige Änderungen in der StVO bereit. Die aktuellen Gesetze für Radfahrer in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändern sich jeweils. Hier findest du die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Fahrradgesetze Deutschland 2025
Im Oktober 2024 trat die neue StVO in Deutschland in Kraft, die Gemeinden einige Werkzeuge an die Hand gibt. Die ersten Auswirkungen werden sich hoffentlich ab Frühjahr 2025 aktiv bemerktbar machen, wenn die zugehörigen Verwaltungsvorschriften beschlossen werden. Die die StVO 2024 erleichtert besonders die Errichtung von
- Radfahrstreifen
- (Lasten)Fahrrad-Parkplätzen
- Fahrradstraßen
- Tempo-30-Abschnitten
Keine besondere örtliche Gefahrenlage mehr nötig
Bisher mussten Kommunen für die Errichtung von Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradparkplätzen oder Einrichtungen, die die Nutzung solcher Anlagen durch PKWs verhindern (wie zB Poller) nachweisen, dass eine besondere örtliche Gefahrenlage vorliegt. Dieses Kriterium wurde deutlich gelockert, sodass jetzt auch genügt, wenn die Kommune mit den Maßnahmen Klimaschutz oder die Stadtentwicklung verfolgt.
Neue Radstreifen und Fahrradparkplätze können übrigens auch bestehende PKW-Parkplätze ersetzen.
Tempo-30-Strecken
Kommunen konnten Tempo-30 Strecken vor Kitas, Schulen und Krankenhäusern errichten. Neu erleichtert wurde die Errichtung vor Zebrastreifen, Spielplätzen, an Schulwegen und vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Bestehende Tempo-30-Strecken können durch weitere Tempo-30-Strecken verbunden werden, sofern die neuen Strücke nicht länger als 500 Meter sind.
Neue Verkehrsregeln in der Schweiz
Bevor wir uns die Neuerungen 2025 ansehen noch eine kurze Erinnerung: seit 1. April 2024 gilt, dass neue E-Bikes mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ausgestattet sein müssen. Für jeden, der bereits ein älteres E-Velo hat, greift die Tacho-Pflicht erst ab 1. April 2027.
Mit 2025 ändern sich nun die folgenden Dinge:
- Neue Kategorie "schwere Elektro-Motorfahrräder" (statt Kleinmotorräder)
- Lastenfahrrad-Parkplätze kommen
- Mehr Kinder an Bord von Cargo-Bikes erlaubt
- Nutzungspflicht von Radwegen für E-Bikes gelockert
Neue Kategorie "schwere Elektro-Motorfahrräder"
Schwere Elektro-Motorfahrräder bilden ab 1. Juni 2025 in der Schweiz eine eigene Kategorie, die sich von den Kleinmotorrädern unterscheidet. Schwere E-Bikes dürfen ein
Gesamtgewicht von 450 kg aufweisen. Die angehobene Gewichtsgrenze Grenzen für Cargobikes erhöhen den Nutzen für Logistik und Gewerbefahrzeuge in Städten.
Lastenrad- und Anhänger-Parkplätze
Der Bundesrat hat Gemeinden die Option an die Hand gegeben, Parkplätze spezifisch für Lastenfahrräder und für Velos mit Anhängern zu errichten. Auch das ist ein tolles Werkzeug, um die Attraktivität zu stärken, wenn diese etwa in Einkaufsstraßen platziert werden. Wo Gemeinden gute Orte finden, wird sich zeigen.
Mehr Kinder auf geschützten Kindersitzplätzen
Ab 1. Juli dürfen auf Cargo-Bikes eventuell mehr Kinder transportiert werden, und zwar so viele, wie geschützte Kindersitzplätze laut Hersteller vorgesehen sind. Die starre Grenze von 2 Kids pro Bike ist damit passé.
Keine Radwegpflicht für gewisse E-Bikes
Gemeinden können je nach Sraßenlage schnelle und schwere Elektrovelos von der Pflicht ausnehmen, blau markierte Radwege zwingend zu benützen. Diese Fahrzeuge können auf die Straße ausweichen, was sowohl den schnellen als auch den langsameren Fahrradfahrer freut.
Aktuelle Updates für Österreich
In Österreich wurde der Radverkehr zuletzt im Oktober 2022 stark überarbeitet. Eingeführt wurden etwa gesetzliche Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden (1,5 Meter Seitenabstand). Ein Grünpfeil, der rechts Abbiegen an roten Ampeln nach Halt ermöglicht, wurde ebenfalls in die StVO eingefügt. Außerdem ist es in Tempo-30-Straßen zulässig, dass zwei einspurige Radfahrer nebeneinander fahren, sofern niemand gefährdet oder am Überholen behindert wird.
Gemeinden haben ab 1. Juli 2025 mehr Möglichkeiten, auf Straßen Tempo 30 einzurichten. Indirekt wirkt sich das auf das Nebeneinanderfahren aus. Andere, direkte Änderungen für Radfahrer gibt es aber nicht.
Für E-Scooter-Fahrer ändert sich aber 2025 etwas wichtiges mit Blick auf die Unfallversicherung am Arbeitsweg.
Arbeitswegunfälle am E-Scooter nicht immer von AUVA versichert!
E-Scooter sind laut StVO keine Fahrzeuge, sondern Sportgeräte. Auch kleinere Tretroller sind keine Fahrzeuge. Das bedeutet allerdings, dass Unfälle am E-Scooter am Weg in die Arbeit nicht als Arbeitsunfälle zählen und damit nicht unter den Versicherungsschutz der AUVA fallen. Das wurde vor Kurzem auch in einem Urteil des OGH so bestätigt. Ein Anspruch auf Taggeld oder Versehrtenrente besteht deshalb bei so einem Unfall nicht.
Damit werden E-Scooter gegenüber Fahrrädern stark anders behandelt. Für den Einzelnen bedeutet das, dass man sich selbst um die Stabilität und Sicherheit am E-Scooter kümmern muss, wenn man die praktischen Gefährte für den Arbeitsweg nutzen will. Die richtige Ausrüstung ist damit so wichtig wie je, besonders Beleuchtung, Blinker und Bremslicht sind unverzichtbar.
Tempo-30-Zonen
Für Gemeinden ist es seit kurzer Zeit leichter, innerhalb ihres Gebietes Streckenabschnitte als Tempor-30-Zonen zu deklarieren. Mit reduzierter Bürokratie und dem Wegfall überbordender Gutachten wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gemeinderäte und Stadträte meist besser beurteilen können, wo innerhalb ihrer eigenen Gemeinden ein Bedarf für langsamere Tempolimits real besteht.
Da Radfahrer seit 2022 auf Tempo-30-Straßen nebeneinander fahren dürfen - mit gewissen Ausnahmen - wirkt sich diese Kompetenz der Gemeinden indirekt auch auf den Radverkehr aus.
Stabil und sichtbar, auch am E-Scooter
Zwei Hightech-Armbänder für mehr Sichtbarkeit und Stabilität am E-Scooter und zu Fuß:
👀 Sichtbar aus allen Richtungen auf Augenhöhe der Autofahrer
🚘 Erhöht den Überholabstand der Autos, weil die Lichter außen am Körper sitzen
💪 Sicherer abbiegen, weil die Hände dank gestengesteuertem Blinker immer am Lenker bleiben
🚨 Reduziert das Risiko von Auffahrunfällen dank automatischem Notbremslicht
🏃🏻♂️ Sichtbar auch abseits vom Fahrrad dank Jogging- und Notfall-Modus