Pedelecs (vom englischen pedal electric bicycle – „Pedal-Elektrofahrrad“) sind in Europa ein Erfolgskonzept. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, wodurch alle Vorschriften für Fahrräder auch für Pedelecs gelten. Claus Fleischer, Geschäftsleiter bei Bosch E-Bike Systems, vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) in Deutschland sowie ähnliche Organisationen in anderen EU-Mitgliedsstaaten befürchten jedoch, dass dieser Erfolgskurs gebrochen werden könnte, wenn die Grenzen zwischen Pedelecs und Kraftfahrzeugen zunehmend verschwimmen.
Rechtslage: Ab wann gilt ein E-Bike als Kraftfahrzeug?
Pedelecs
In der europäischen Verordnung zur Typgenehmigung von Fahrzeugen sind sogenannte Elektrische pedalunterstützte Räder (EPAC – Electric Pedal Assisted Cycles) von der Genehmigungspflicht ausgenommen. EPAC sind Fahrzeuge mit einem Motor, der eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt hat und nur bis 25 km/h das Treten unterstützt.
S-Pedelecs & E-Bikes
Speed Pedelecs (S-Pedelecs) hingegen haben Motoren, die bis 45 km/h unterstützen. Deshalb gelten sie als Leichtmotorräder und sind genehmigungspflichtig. In Deutschland und Österreich benötigen sie beispielsweise einen Führerschein, eine Zulassung und einen Mopedhelm. Außerdem sind sie in vielen Ländern von Radwegen ausgeschlossen. Die Länder wollen damit den langsameren Fuß- und Radverkehr vor den schnellen S-Pedelecs schützen und die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer bestmöglich garantieren.
Aktuelle Graubereiche
Die EU-Verordnung nimmt Geschwindigkeit (25 km/h) und Nenndauerleistung (250 Watt) als Kriterien für die Einstufung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug. Themen wie
- Unterstützungsverhältnis beim Treten
- Fahrzeuggewicht oder
- Spitzenleistung
sind nicht erfasst und stellen laut ZIV Graubereiche dar. Dieser befürchtet, dass die EU bei weiter steigender Motorleistung strengere Regeln für Pedelecs einführen könnte und schlägt Industriestandards vor:
Spitzenleistung 750 Watt
Bereits jetzt gibt es Hersteller, die Motoren produzieren, die zwar 250 Watt Nenndauerleistung aufweisen, aber bis zu 750 Watt Spitzenleistung erreichen. In Österreich gilt für E-Scooter beispielsweise eine maximale Spitzenleistung von 600 Watt. Sollte die Leistung von Pedelecs weiter steigen, könnte es zu regulatorischen Reibungspunkten kommen. Der ZIV schlägt eine Maximalgrenze von 750 Watt Unterstützung am Antriebsrad vor.
Gewicht max 250kg
Der Vorschlag des ZIV sieht vor, das Gewicht einspuriger Pedelecs auf maximal 250 kg und mehrspuriger Pedelecs auf 300 kg zu beschränken. Rein faktisch ist das bereits sehr hoch: Verbrennermopeds mit 50 ccm Motor liegen bei etwa 118 kg (max. zulässiges Gesamtgewicht 295 kg). Der Radlogistikverband Deutschland sieht den Vorschlag für eine 300 kg-Grenze bei Lasten-E-Bikes jedoch kritisch.
Unterstützungsverhältnis 1:4
Das Unterstützungsverhältnis gibt an, wie viel Kraft der Motor im Verhältnis zum Menschen beiträgt. Der ZIV schlägt ein Verhältnis von maximal 1:4 vor. Bringt der Radfahrer 100 Watt Tretleistung auf, darf der Motor höchstens 400 Watt zusätzlich unterstützen. Bis 15 km/h soll ein Verhältnis von 1:6 möglich sein. Manche Hersteller bringen jedoch bereits E-Bikes mit einem Unterstützungsverhältnis von 1:8 auf den Markt. Für e-Bike-Chef Fleischer ist das problematisch – das Treten sei dann nur noch kosmetisch.
Warum Sichtbarkeit und Sicherheit bei Pedelecs immer wichtiger werden
Gerade mit zunehmender Geschwindigkeit ist es für Pedelec- und S-Pedelec-Fahrer besonders wichtig, gut gesehen zu werden, stabil zu Fahren und klare Signale im Straßenverkehr zu geben. Flasher Blink-Armbänder erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit durch helle Beleuchtung, sondern ermöglichen durch integrierte Blinker und Bremslichter auch eine deutliche Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern, ohne die Stabilität am Bike einzuschränken. So können Pedelec-Fahrer ihre Sicherheit aktiv erhöhen, ohne aufwendig am Fahrrad selbst nachzurüsten.

Fazit: Gratwanderung für Hersteller
Die Hersteller werden sich überlegen müssen, ob sie die unverbindlichen Richtlinien des ZIV beachten oder darauf spekulieren, dass die EU ihre Regulierungen nicht weiter verschärft. Für Fahrerinnen und Fahrer bleibt jedoch entscheidend, unabhängig von künftigen Regeln, ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu maximieren.


















