Welche Beleuchtung braucht das Fahrrad?
Beleuchtung ist ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für Radfahrer:innen. Mit unserem Flasher Duo bist du garantiert sicherer unterwegs, doch welche Regelungen gelten in Österreich, Deutschland und der Schweiz eigentlich genau?
Kurz vorab: Die Nutzung von Flasher ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland und der Schweiz erlaubt. In diesem Beitrag findest du mehr Informationen.
Regelungen zur Fahrradbeleuchtung in Österreich
In Österreich gelten gemäß der Fahrradverordnung diese Regeln:
- Ein weißer, nicht blinkender Scheinwerfer, der am Fahrrad befestigt sein muss. Dieser ist bei Fahrten in der Dunkelheit zwingend erforderlich, um Hindernisse und Gefahren rechtzeitig zu erkennen.
- Ein rotes Rücklicht, das auch blinken darf. Diese Flexibilität ermöglicht eine bessere Anpassung an unterschiedliche Lichtverhältnisse und erhöht deine Sichtbarkeit.
- Ein roter Rückstrahler am hinteren Teil des Fahrrads zur Erhöhung deiner Sichtbarkeit. Diese Reflektoren sorgen dafür, dass du auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar bist.
- Gelbe Reflektoren an den Pedalen für eine bessere Erkennbarkeit bei Dunkelheit. Diese Reflektoren machen deine Bewegungen besser sichtbar.
- Zwei gelbe Reflektoren pro Rad oder reflektierende Reifen/Felgen, um die Sichtbarkeit von der Seite zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, um an Kreuzungen und bei Überholmanövern sichtbar zu bleiben.
Die österreichische StVO verlangt gemäß § 11 Abs 3, dass Richtungsänderungen oder Fahrstreifenwechsel mit entsprechenden Vorrichtungen angezeigt werden müssen. Ist dies nicht möglich, so sind deutlich erkennbare Handzeichen zu geben. Ein Fußzeichen ist unzulässig und freihändiges Fahren ist verboten, was die Sicherheit erhöht.
Flasher Duo
- Blinker mit Gestensteuerung
- Front- & Rücklicht
- 3 Modi mit ultrahellen 360° LEDs
- Automatisches Notbremslicht
- StVO-konform & wasserresistent
- Navigation durch Vibration am Arm
Fahrradbeleuchtung in Deutschland
In Deutschland müssen Fahrräder gemäß der StVZO folgende Beleuchtungseinrichtungen haben:
- Ein weißer Scheinwerfer, der fest am Fahrrad angebracht ist. Dieser muss bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen immer eingeschaltet sein. So wird sichergestellt, dass du auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar bist und Hindernisse rechtzeitig erkennst.
- Ein rotes Rücklicht, das fest am Fahrrad angebracht ist. Blinkende Rücklichter sind erlaubt und erhöhen deine Sichtbarkeit. Besonders bei dichtem Verkehr oder schlechten Wetterbedingungen sind blinkende Lichter effektiver.
- Ein roter Rückstrahler am hinteren Teil des Fahrrads, der bei Beleuchtung reflektiert und so deine Sichtbarkeit erhöht. Diese Reflektoren sorgen dafür, dass du auch bei seitlichem Lichteinfall sichtbar bleibst.
- Gelbe Reflektoren an den Pedalen, die sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer:innen deine Bewegungen erkennen können. Dies ist besonders wichtig, um deine Position und Bewegung in der Dunkelheit zu verdeutlichen.
- Zwei gelbe Reflektoren pro Rad oder reflektierende Reifen/Felgen, die die Sichtbarkeit von der Seite verbessern. Diese Reflektoren tragen dazu bei, dass du auch von der Seite gut gesehen wirst, was vor allem an Kreuzungen und bei Überholmanövern wichtig ist.
Zusätzlich regelt §9 der StVO das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Hier wird verlangt, dass Richtungsänderungen rechtzeitig und deutlich angekündigt werden. Wenn ein Fahrzeug Blinker hat, müssen sie auch verwendet werden. Das zeigt, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit und den Nutzen von Blinkern anerkennt. Für Radfahrer:innen bedeutet das, dass sie keine Handzeichen geben müssen, solange sie das Abbiegen rechtzeitig und deutlich ankündigen.
Regelungen zur Fahrradbeleuchtung in der Schweiz
In der Schweiz gibt es klare Vorschriften laut der VTS bezüglich der Fahrradbeleuchtung:
- Ein weißes oder hellgelbes Licht, das nach vorne strahlt und fest am Fahrrad angebracht sein muss. Dieses Licht ist notwendig, um den Weg vor dir zu beleuchten und Hindernisse sichtbar zu machen, sodass du sicher fahren kannst.
- Ein rotes Licht, das nach hinten strahlt. Dieses muss ebenfalls fest am Fahrrad angebracht sein und kann durch Blinken die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer:innen erhöhen. Blinken ist besonders in dichtem Verkehr effektiv.
- Ein roter Rückstrahler hinten, der durch Reflexion deine Sichtbarkeit bei Dunkelheit erhöht. Diese Reflektoren stellen sicher, dass du auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut gesehen wirst.
- Zwei gelbe Reflektoren pro Rad oder reflektierende Reifen/Felgen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von der Seite. Diese Reflektoren sind wichtig, um an Kreuzungen und bei Überholmanövern sichtbar zu bleiben.
Gemäß Art 28 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Richtungsänderungen durch Armzeichen angekündigt werden, wenn keine Blinker vorhanden sind. Das bedeutet, dass Radfahrer:innen durch das Ausstrecken des Arms oder mit Hilfe eines Blinkers wie Flasher deutlich anzeigen müssen, wohin sie abbiegen wollen.
Eine ordnungsgemäße Fahrradbeleuchtung ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz unerlässlich für deine Sicherheit im Straßenverkehr. Mit den Produkten von Flasher, wie dem Flasher Duo, kannst du deine Sichtbarkeit und somit deine Sicherheit deutlich erhöhen. Schütze dich und sorge für eine sichere Fahrt, indem du die richtigen Beleuchtungseinrichtungen an deinem Fahrrad anbringst.