Wann gilt mein E-Scooter als verkehrstüchtig?
Ein E-Scooter gilt als verkehrssicher, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausrüstung vorhanden ist. In der Regel ist das eine Klingel oder Hupe, Bremsen, Reflektoren und Beleuchtung. Nur dann kannst du wirklich sicher mit dem E-Scooter unterwegs sein.
Wie mache ich meinen E-Scooter in Deutschland verkehrssicher?
Ganz im deutschen Stil ist die Ausstattung von E-Scootern in Deutschland in hohem Detail in der sogenannten Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung geregelt. § 2 e-KFV regelt die Anforderungen für die Inbetriebnahme eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen und verweist dabei noch auf etliche weitere Bestimmungen. Für die Ausstattung sind die § 4-7 e-KFV wichtig. Folgende Ausrüstung muss vorhanden sein:
- zwei voneinander unabhängigen Bremsen – also hinten und vorne
- ein weißes Licht nach vorne und eine rote Schlussleuchte nach hinten (Diese dürfen abnehmbar sein.)
- seitliche Reflektoren
- mindestens eine helltönende Glocke
Weiters dürfen nach vorne und nach hinten wirkende Blinker verwendet werden. Bedeutet also, du darfst Flasher am E-Scooter verwenden.
Für mehr Details informiere dich bitte direkt beim Gesetzgeber.
Daneben kann Beleuchtung wie die Armreifen von Flasher die Sichtbarkeit am Fahrrad und E-Scooter erhöhen und als StVZO-konformer Blinker für mehr Stabilität genutzt werden.
Flasher Duo
Mit den zwei Hightech-Armbändern hast du die smarteste Fahrrad-Beleuchtung weltweit direkt an den Oberarmen:
👀 Sichtbar aus allen Richtungen auf Augenhöhe der Autofahrer
🚘 Erhöht den Überholabstand der Autos, weil die Lichter außen am Körper sitzen
💪 Sicherer abbiegen, weil die Hände dank gestengesteuertem Blinker immer am Lenker bleiben
🚨 Reduziert das Risiko von Auffahrunfällen dank automatischem Notbremslicht
🏃🏻♂️ Sichtbar auch abseits vom Fahrrad dank Jogging- und Notfall-Modus
Mit welcher Ausstattung gilt mein E-Scooter in Österreich als verkehrssicher?
In Österreich regelt § 88b StVO die Pflichtausstattung von Rollern. Die Liste ist vergleichsweise kurz, denn zur Ausstattung muss nur gehören:
- wirksame Bremse
- Rückstrahler oder Rückstrahfolien nach vorne weiß, hinten rot und zur Seite gelb
- bei Dunkelheit ein weißes Licht nach vorne und ein rotes Licht nach hinten
Blinker werden von der StVO nicht erwähnt und schon gar nicht ausgeschlossen, das heißt sie dürfen verwendet werden. Auch Flasher kannst du also getrost auf der Straße verwenden. Wieso das so ist, erklären wir hier: Flasher am Fahrrad und am E-Scooter nutzen
Ausstattung für E-Scooter in der Schweiz
Die Kategorie „Motorfahrräder” beinhaltet unter andere auch E-Trottinettes bzw. E-Scooter. Ihre Ausstattungsanforderungen findet man in Art 178 - 178b VTS. Zusammengefasst ist folgende Ausrüstung notwendig:
- zwei Bremsen, von denen die eine auf das Vorder- und die andere auf das Hinterrad wirkt
- mindestens jeweils ein nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtendes Licht
- Rückstrahler vorne und hinten
- Reflektoren an den Seiten
- gut hörbare Glocke
Das Schweizer Gesetz erlaubt auch konkret, Richtungsanzeiger wie Flasher am Velo zu nutzen.
Das Bundesamt für Straßen ASTRA hat eine umfangreiche Übersichtstabelle erstellt, wo du dir genauere Informationen holen kannst.