Wie kann ich meinen Flasher App Account schließen und meine App-Daten löschen?
Schließen Deines Flasher App Accounts
Auf Dein Verlangen kann Flasher Deine Kontodaten oder andere persönliche Informationen dauerhaft aus der Datenbank von Flasher entfernen.
Beachte, dass ein bestehendes Flasher App Konto notwendig ist, um einige Dienste von Flasher, wie die Navigation am Fahrrad und die Individualisierung Deiner Flasher Fahrradblinker, zu nutzen.
Vorbehaltlich geltender Gesetze und notwendiger Aufbewahrungsvorschriften werden Deine identifizierenden persönlichen Daten aus den Flasher-Aufzeichnungen gelöscht. Bitte beachte, dass Flasher unter Umständen bestimmte Informationen zu Aufzeichnungszwecken, zur Abwicklung von Transaktionen, die Du vor Deiner Anfrage begonnen hast, oder für andere gesetzlich vorgeschriebene oder genehmigte Zwecke aufbewahren muss.
Flasher App Account-Daten löschen
Wenn Du möchtest, dass Deine Kontodaten oder andere persönliche Informationen dauerhaft aus der Datenbank von Flasher entfernt werden, folge dieser Anleitung:
- Trenne Deine Armbänder von der App:
- Öffne die Flasher App.
- Warte, bis sich beide Deiner Armbänder mit der App verbinden. Das siehst Du direkt an den Kreisen oben in der App. Wenn diese (teilweise) orange werden, sind die Armbänder verbunden.
- Öffne das Menü (drei Balken rechts oben) und tippe auf "Entferne Flasher von deinem Account" und bestätige den Vorgang.
- Kontaktiere im Anschluss unser Support-Team über dieses Formular. Du erhältst innerhalb von 5 Werktagen eine Bestätigungsemail. Anschließend werden Deine Daten, wie oben beschrieben, gelöscht.
Flasher speichert Deine Account-Daten und persönlichen Informationen so lange, wie diese benötigt werden, um Dir unsere Dienstleistungen zu erbringen, um den Zweck bzw. die Zwecke zu erfüllen, für die Deine persönlichen Informationen verarbeitet wurden, oder soweit es erforderlich ist, um unsere vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen dir gegenüber zu erfüllen, Streitigkeiten beizulegen oder unsere Vereinbarungen durchzusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.





